Kategorie B

Was wird gefördert?
 
Energetische Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden die bis zum 31.12.1994 errichtet worden sind.
 
Dabei werden folgende Maßnahmenpakete gefördert. Die Mindestanforderungen der EnEV sind einzuhalten.
 
Wie hoch ist die Förderung?
 
Der Kreditbetrag zu zinsgünstigen Konditionen iegt bei 100 % der förderfähigen Investitionskosten inkl. Kosten wie Energieeinsparberatung oder Architekt. Die maximale Förderung beträgt 50 000 € pro Wohneinheit.
 
Wird eine Energieberatung in Anspruch genommen
Empfehlenswert ist vor der Festlegung und Durchführung der Maßnahmen eine Energiesparberatung zu beauftragen.
 
Weitere Informationen an die Anforderung
 
Können mehrere Förderprogramme in Anspruch genommen werden?
 
Ja, falls die Summe aus Krediten, Zuschüssen und Zulagen die Aufwendungen nicht übersteigt. Eine Kombination mit der Zuschussvariante des CO2-Gebäudesanierungsprogramms ist allerdings nicht möglich.
 

 

 
M a ß na h m e n p a k e t
M a ß n a h m e
MP 0
MP 1
MP 2
MP 3
MP 4
Wärmedämmung Außenwände
X
X
X
X
3 aus diesen 6; durch Sachver-ständigen bestätigt
Wärmedämmung Dach oder oberste Geschossdecke
X
X
 
 
Wärmedämmung Kellerdecke oder erdberührter Wand- und Bodenflächen
X
 
 
 
Erneuerung der Fenster
X
 
X
X
Austausch der Heizung mit hydraulischem Abgleich
 
X
X
X
Einbau einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung