Standard Maßnahmen

Bei der Durchführung der Maßnahmen sind die baulichen Vorschriften der Energieeinsparverordnung (EnEV) zu berücksichtigen

Modernisierungsmaßnahmen an Wohngebäuden
  • bauliche Veränderungen zur Verbesserung des Gebrauchtwertes (Sanitärinstallation, Wasserversorgung, Zuschnitt der Wohnung, …)
  • bauliche Veränderungen zur Steigerung der allgemeinen Wohnverhältnisse (Nachrüstung von Aufzügen, Ausbau von Balkonen oder Loggien, …)
  • Reparatur- oder Erneuerungsmaßnahmen zur Beseitigung baulicher Mängel (Fenster, Fußböden, …)
  • Behinderten- und altengerechter Umbau (barrierefreies Wohnen, …)
  • Bauliche Maßnahmen nach einem Teilrückbau (Dachaufbau, …)
  • Erneuerung der Heizungstechnik durch Zentralheizungsanlagen auf Basis von Gas/Öl-Brennwertkessel und der dadurch veranlassten Maßnahmen.
  • Beim Einbau der Heizung ist ein hydraulischer Abgleich erforderlich.Erneuerung der Heizungstechnik durch Zentralheizungsanlagen oder der Komponenten auf Basis von erneuerbaren Energien und der dadurch veranlassten Maßnahme (falls die mit den Anforderungen der Öko-Plus-Maßnahmen nicht übereinstimmen). Beim Einbau der Heizung ist ein hydraulischer Abgleich erforderlich.
Verbesserung der Außenanlagen bei Mehrfamilienhäusern (drei der mehr Wohneinheiten)

  • Schaffung von Grünanlagen
  • Errichtung von gebäudebezogenen Außenanlagen
  • Errichtung von Spielplätzen
 
Maßnahmen zum Rückbau von leerstehenden, dauerhaft nicht mehr benötigten Mietwohngebäuden im Rahmen des Stadtumbaus