Öko-Plus-Maßnahmen

 

  • Wärmeschutz und Heizung (beim Einbau der Heizung ist ein hydraulischer Abgleich erforderlich)
  • Wärmeschutz der Gebäudehülle, Dämmung
  • der Außenwände
  • des Dachs
  • der obersten Geschossdecke zu nicht ausgebauten Dachräumen
  • der Kellerdecke, von erdberührten Außenflächen beheizter Räume oder von Wänden zwischen beheizten und unbeheizten Räumen
 Erneuerung von Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien, Kraft-Wärme-Kopplung und Nah-/Fernwärme
  • Solarthermische Anlagen, ggf. inklusive Erneuerung von Zentralheizungen auf Basis von Gas/Öl (Brennwertkessel)
  • Biomasseanlage, automatisch beschickte Zentralheizungsanlagen, die nur mit erneuerbaren Energien (Holzpellets, Holzhackschnitzel, Biokraftstoffe, Biogas) betrieben werden
  • Holzvergaser-Zentralheizungen mit Leistungs- und Feuerungsregelung (Wirkungsgrad größer 90 %)
  • Wärmepumpen
  • Erdwärmeübertrager
  • Abluftanlagen mit geregelten Außenwandluftdurchlässen,
    Lüftungsanlagen mit einem Wärmerückgewinnungsgrad von mindestens 80 % sowie dezentrale Lüftungsanlagen mit einem Wärmerückgewinnungsgrad von 80 %
  • Anlagen zur Versorgung mit Wärme aus Kraft-Wärme-Kopplung (Nah- und Fernwärme, Einzelanlagen, Blockheizkraftwerk, Brennstoffzellen)
  • Wärmeübergabestationen und Rohrnetz bei Nah- und Fernwärme
  • Ausnahme: Austausch von Kohle-, Öl- und Gaseinzelöfen sowie Nachtspeicherheizungen durch den Einbau von Zentralheizungsanlagen auf Basis Brennwerttechnologie