- Wärmeschutz und Heizung (beim Einbau der Heizung ist ein hydraulischer Abgleich erforderlich)
- Wärmeschutz der Gebäudehülle, Dämmung
- der Außenwände
- des Dachs
- der obersten Geschossdecke zu nicht ausgebauten Dachräumen
- der Kellerdecke, von erdberührten Außenflächen beheizter Räume oder von Wänden zwischen beheizten und unbeheizten Räumen
Erneuerung von Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien, Kraft-Wärme-Kopplung und Nah-/Fernwärme
- Solarthermische Anlagen, ggf. inklusive Erneuerung von Zentralheizungen auf Basis von Gas/Öl (Brennwertkessel)
- Biomasseanlage, automatisch beschickte Zentralheizungsanlagen, die nur mit erneuerbaren Energien (Holzpellets, Holzhackschnitzel, Biokraftstoffe, Biogas) betrieben werden
- Holzvergaser-Zentralheizungen mit Leistungs- und Feuerungsregelung (Wirkungsgrad größer 90 %)
- Wärmepumpen
- Erdwärmeübertrager
- Abluftanlagen mit geregelten Außenwandluftdurchlässen,
Lüftungsanlagen mit einem Wärmerückgewinnungsgrad von mindestens 80 % sowie dezentrale Lüftungsanlagen mit einem Wärmerückgewinnungsgrad von 80 % - Anlagen zur Versorgung mit Wärme aus Kraft-Wärme-Kopplung (Nah- und Fernwärme, Einzelanlagen, Blockheizkraftwerk, Brennstoffzellen)
- Wärmeübergabestationen und Rohrnetz bei Nah- und Fernwärme
- Ausnahme: Austausch von Kohle-, Öl- und Gaseinzelöfen sowie Nachtspeicherheizungen durch den Einbau von Zentralheizungsanlagen auf Basis Brennwerttechnologie