Kategorie A – Energetische Sanierung auf Neubau-Niveau nach EnEV oder besser
Was wird gefördert?
Energetische Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden die bis zum 31.12.1983 errichtet worden sind, wie z.B.
- Dämmmaßnahmen
- Erneuerung der Fenster
- Erneuerung der Heizung
- Einbau von Lüftungsanlagen
Wie hoch ist die Förderung?
Werden die Neubau-Niveau-Werte für den Jahres-Primärenergiebedarf und den Transmissionswärmeverlust (§3 EneV) eingehalten oder unterschritten wird ein Tilgungszuschuss in Höhe von 5 % des Zusagebetrages bewilligt.
Werden die o.g. Werte um 30 % oder mehr unterschritten erhält man einen Tilgungszuschuss von 12,5 %.
Wird eine Förderung nach Kategorie A beantragt ist eine Bestätigung einer nach § 21 EnEV ausstellungsberechtigten Person (z. B. Energieberater (HWK)) (= Sachverständiger im Rahmens des Programms) oder eines in den Bundesprogrammen zugelassenen Energieberaters (= Sachverständiger im Rahmens des Programms) mit einzureichen dass mit den geplanten Maßnahmen das Niveau erreicht werden kann. Nach Abschluss der Maßnahmen ist die planmäßige Durchführung der Maßnahmen zu bestätigen.
Eine Sonderförderung erhält die energetische Sanierung eines Gebäudes auf Neubau-Niveau nach EnEV minus 50 %.
Wer einen Antrag für Energetische Sanierungsmaßnahmen für ein Ein- oder Zweifamilienhaus stellt, hat die Möglichkeit für die fachgerechte Begleitung durch einen Sachverständigen, der auch die planmäßige Durchführung bestätigt, separat einen Zuschuss zu beantragen. Dabei muss der Sachverständige bestimmte Leistungen erbringen. Die Förderung beläuft sich auf 50 % der förderfähigen Beratungs-, Planungs- und Baubegleitungskosten (max. 1000 € pro Wohneinheit)
Wo erhalte ich weitere Informationen?
Nähere Informationen zur Antragsstellung und Anforderungen im Rahmen der Sonderförderung erhalten Sie unter www.dena.de. Zu der Energetischen Sanierung nach Kategorie A oder Antragstellung für die Baubegleitung erfahren Sie unter www.kfw-foerderbank.de bzw. www.kfw-zuschuss.de weitere Einzelheiten.