Nummer 124,134
Wer ist antragsberechtigt?
- Natürliche Personen, die selbst genutztes Wohneigentum finanzieren
Was wird gefördert?
Finanziert wird der Bau oder der Erwerb von selbst genutzten Eigenheimen oder Eigentumswohnungen in Deutschland. Beim Kauf oder Bau eines Eigenheimes wird nur die selbstgenutzte Wohnung gefördert.
Dabei werden beim Bau folgende Kosten gefördert:
- Baugrundstückskosten (Kauf sollte bei Antragseingang nicht länger als 6 Monate her sein)
- Baukosten
- Baunebenkosten
- Kosten der Außenanlage
Dabei werden beim Erwerb folgende Kosten gefördert:
- Kaufpreis inkl. Kaufpreisnebenkosten und u.U. anfallende Modernisierungs-, Instandsetzungs- und Umbaukosten
Wie hoch ist die Förderung?
Insgesamt werden bis zu 30 % der angemessenen Gesamtkosten finanziert. Der Kredithöchstbetrag liegt bei 100.000 €.
Können mehrere Förderprogramme in Anspruch genommen werden?
Ja, Fördermittel aus öffentlichen Haushalten können zusätzlich beantragt werden.
Wo erhalte ich weitere Informationen?
Die aktuellen Konditionen, Kreditlaufzeit, Liste förderfähiger Investitionskosten, Auszahlungsmodalitäten sowie weitere Einzelheiten und Mitfinanzierungsmöglichkeiten sind unter www.kfw-foerderbank.de abrufbar. Ebenfalls ist unter der angegebenen Internetadresse die Programmvariante Genossenschaftsanteile (Nummer 134) einsehbar.