Kategorie B - Energetische Sanierung nach Maßnahmenpaketen

Was wird gefördert?

 
Energetische Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden die bis zum 31.12.1994 errichtet worden sind.
 
Dabei werden folgende Maßnahmenpakete gefördert. Die Mindestanforderungen der EnEV sind einzuhalten.
   
  
Grundsätzlich sind z. B. alle Außenwände, das gesamte Dach zu dämmen oder die gesamten Fenster zu erneuern.
 
Wie hoch ist die Förderung?
 
Für die energetische Sanierung nach einem Maßnahmenpaket werden 5 % der förderfähigen Investitionskosten (maximal 2500 € pro Wohneinheit) bezuschusst.
 
 
Können mehrere Förderprogramme in Anspruch genommen werden?
 
Ja, falls die Summe aus Krediten, Zuschüssen und Zulagen die Aufwendungen nicht übersteigt. Eine Kombination mit der Zuschussvariante des CO2-Gebäudesanierungsprogramms ist allerdings nicht möglich.