Was wird gefördert?
Energetische Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden die bis zum 31.12.1983 errichtet worden sind, wie z.B.
- Dämmmaßnahmen
- Erneuerung der Fenster
- Erneuerung der Heizung
- Einbau von Lüftungsanlagen
Alle Maßnahmen müssen zum Erreichen des Neubau-Niveaus nach EnEV oder nach EnEV mit mindestens 30 % Unterschreitung.
Werden die Maßnahmen zur energetischen Sanierung von Ein- und Zweifamilienhäusern durch einen Sachverständigen (= eine nach § 21 EnEV ausstellungsberechtigte Person (z. B. Energieberater (HWK)) oder ein in den Bundesprogrammen zugelassener Energieberater begleitet, kann ein Zuschuss zur Baubegleitung abgerufen werden.
Dabei müssen mindestens folgende Aufgaben erfüllt werden:
- Detailplanungen für einzubauenden oder zu erneuernde anlagentechnische Komponenten (z. B. Heizungs- und Lüftungsanlagen)
- Unterstützung bei Angebotsauswertung
- Eine oder mehr Baustellenbegehungen vor den Putzarbeiten bzw. vor Verschließen evtl. Bekleidungen
- Übergabe der Haustechnik (inkl. Einweisung des Eigentümers oder Betreibers in die Haus- und Regelungstechnik) falls anlagentechnische Komponenten eingebaut oder erneuert werden (z. B. Heizungs- und Lüftungsanlagen)
Wie hoch ist die Förderung?
Für die energetische Sanierung auf Neubau-Niveau nach EnEV 2007 oder besser werden die förderfähigen Investitionskosten in Höhe von 10 % bezuschusst (maximal 5000 € pro Wohneinheit).
Werden die Neubau-Werte um 30 % und mehr unterschritten, so werden 17,5 % der förderfähigen Kosten bezuschusst (maximal 8750 € pro Wohneinheit).
Der Zuschuss für die Baubegleitung beträgt 50 % der förderfähigen Beratungs-, Planungs- und Baubegleitungskosten (max. 1000 € pro Wohneinheit). Die Förderung ist an die Durchführung von Investitionsmaßnahmen gekoppelt.
Wird eine Förderung nach Kategorie A beantragt ist eine Bestätigung einer nach § 21 EnEV ausstellungsberechtigten Person (z. B. Energieberater (HWK)) (= Sachverständiger im Rahmens des Programms) oder eines in den Bundesprogrammen zugelassenen Energieberaters (= Sachverständiger im Rahmens des Programms) mit einzureichen, dass mit den geplanten Maßnahmen das Niveau erreicht werden kann. Nach Abschluss der Maßnahmen ist die planmäßige Durchführung der Maßnahmen zu bestätigen.
Wo erhalte ich weitere Informationen?
Nähere Informationen zur Antragstellung erhalten Sie unter www.kfw-zuschuss.de.