Teilnahmebedingungen des Gewinnspiels
- Veranstalter dieses Gewinnspiels ist die Handwerkskammer für Schwaben.
- Die Teilnahme ist kostenlos und unabhängig von dem Erwerb von Waren oder Dienstleistungen. Mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel akzeptiert der Teilnehmer ausdrücklich und verbindlich diese Teilnahmebedingungen.
- Teilnahmeberechtigt sind Personen ab einem Mindestalter von 18 Jahren. Ausgeschlossen von der Teilnahme sind die am Energietag beteiligten Mitarbeiter/innen der HWK Schwaben. Es ist pro Teilnehmer nur eine Teilnahme möglich. Die wiederholte Teilnahme kann nach Ermessen des Veranstalters den Verlust der Teilnahmeberechtigung zur Folge haben.
- Die Teilnahme ist ausschließlich durch die Abgabe einer Gewinnspielpostkarte oder Online über www.klimaschutz-hwk-schwaben.de im Zeitraum 27.03.14 – 12.05.14 möglich.Die hierbei gemachten Angaben werden nur zum Zwecke des Gewinnspiels verwendet.
- Es werden nur die im Gewinnspiel näher beschriebenen Preise verlost. Die Preise sind nicht übertragbar. Eine Auszahlung der Gewinne ist nicht möglich.
- Die Auflösung der Wette erfolgt am 18. Mai 2014 im Rahmen des 5. Augsburger Energietages. Die Ermittlung der Gewinner erfolgt nach der Auflösung der Wette bis zum 23.05.14 durch Auswahl der richtigen Einsendungen. Bei mehreren richtigen Lösungen entscheidet das Los.
- Die Gewinne werden zeitnah nach Ermittlung durch schriftliche Mitteilung an die angegebene Adresse über den Gewinn unterrichtet. Die Formalitäten zur Übergabe der Gewinne werden mit den jeweiligen Gewinnern individuell geklärt.
- Der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmer ohne Angaben von Gründen von der Teilnahme am Gewinnspiel auszuschließen. Dies gilt insbesondere bei schuldhaften Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen oder falls Teilnehmer den Teilnahmevorgang oder die Wette manipulieren bzw. zu manipulieren versuchen.
- Der Veranstalter behält sich das Recht vor, diese Teilnahmebedingungen auch ungekündigt zu ändern oder das Gewinnspiel zu beenden, insbesondere wenn das Gewinnspiel aus organisatorischen oder rechtlichen Gründen nicht durchgeführt werden kann. Den Teilnehmern stehen in diesem Fall keine Ansprüche gegen den Veranstalter zu.
- Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
- Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Klauseln ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bedingungen wirksam. An deren Stelle tritt eine entsprechende gültige Klausel. Gleiches gilt bei Vorliegen einer Regelungslücke.