Handwerksbetriebe, die vorwiegend dem produzierenden Gewerbe angehören, können eine Ermäßigung oder Erstattung der Stromsteuer erhalten.
Informationen finden Sie im Anhang oder bei Ihrer Handwerkskammer für Schwaben.
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Handwerksbetriebe, die vorwiegend dem produzierenden Gewerbe angehören, können eine Ermäßigung oder Erstattung der Stromsteuer erhalten.
Informationen finden Sie im Anhang oder bei Ihrer Handwerkskammer für Schwaben.
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