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Kategorie B - Energetische Sanierung nach Maßnahmenpaketen [1]

Was wird gefördert?

 
Energetische Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden die bis zum 31.12.1994 errichtet worden sind.
 
Dabei werden folgende Maßnahmenpakete gefördert. Die Mindestanforderungen der EnEV sind einzuhalten.
   
Maßnahmenpakete [2]
  
Grundsätzlich sind z. B. alle Außenwände, das gesamte Dach zu dämmen oder die gesamten Fenster zu erneuern.
 
Wie hoch ist die Förderung?
 
Für die energetische Sanierung nach einem Maßnahmenpaket werden 5 % der förderfähigen Investitionskosten (maximal 2500 € pro Wohneinheit) bezuschusst.
 
 
Können mehrere Förderprogramme in Anspruch genommen werden?
 
Ja, falls die Summe aus Krediten, Zuschüssen und Zulagen die Aufwendungen nicht übersteigt. Eine Kombination mit der Zuschussvariante des CO2-Gebäudesanierungsprogramms ist allerdings nicht möglich.

Links
[1] https://www.klimaschutz-hwk-schwaben.de/node/216 [2] https://www.klimaschutz-hwk-schwaben.de/?q=node/217