Kategorie B - Energetische Sanierung nach Maßnahmenpaketen [1]
Was wird gefördert?
Energetische Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden die bis zum 31.12.1994 errichtet worden sind.
Dabei werden folgende Maßnahmenpakete gefördert. Die Mindestanforderungen der EnEV sind einzuhalten.
Maßnahmenpakete [2]
Grundsätzlich sind z. B. alle Außenwände, das gesamte Dach zu dämmen oder die gesamten Fenster zu erneuern.
Wie hoch ist die Förderung?
Für die energetische Sanierung nach einem Maßnahmenpaket werden 5 % der förderfähigen Investitionskosten (maximal 2500 € pro Wohneinheit) bezuschusst.
Können mehrere Förderprogramme in Anspruch genommen werden?
Ja, falls die Summe aus Krediten, Zuschüssen und Zulagen die Aufwendungen nicht übersteigt. Eine Kombination mit der Zuschussvariante des CO2-Gebäudesanierungsprogramms ist allerdings nicht möglich.