Aktueller Hinweis
Energieszenarien für ein Energiekonzept der Bundesregierung
Die aktuelle Studie zum Downlaod
Energieausweis
Ökologischer Mietspiegel
Etwa 50 % der beheizten Wohnfläche in Deutschland entfällt auf Mietwohngebäude.
Energieausweis für Nichtwohngebäude
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Ab dem 1. Juli 2009 benötigen alle Nichtwohngebäude in Deutschland einen Energieausweis, wenn sie neu vermietet, verkauft oder verpachtet werden. Ob Bürogebäude, Supermarkt, Gaststätte oder Hotel, der Gebäudeeigentümer muss dem potenziellen Interessenten spätestens auf Nachfrage ein solches Dokument vorlegen. Bisher verfügen jedoch nur 35 Prozent der gewerblichen Nichtwohngebäude über einen Energieausweis. Das ergab eine Umfrage der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) unter Eigentümern.
DENA-Leitfäden Energieausweis
Die Deutsche Energie Agentur hat zwei sehr informative Leitäden zum Thema Energieausweis veröffentlicht.
Teil 1: Energiebedarfsausweis: Datenaufnahme Wohngebäude
Teil 2: Modernisierungsempfehlungen für Wohngebäude
Gebäudeenergieausweis
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Gebäudeenergieausweise informieren über den Energieverbrauch und die energetische Qualität von Gebäuden. Bei Verkauf und Vermietung von bestehenden Gebäuden werden die Ausweise Pflicht. Darauf müssen sich Eigentümer frühzeitig einstellen.




